1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle Dienstleistungen von KRAFTACT unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt wurden.
2. Allgemeine Bestimmungen
KRAFTACT erbringt Dienstleistungen im Bereich Personal Training und betriebliches Gesundheitsmanagement (CORPORATETRAINING). Die Leistungen von KRAFTACT dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung. Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von KRAFTACT brutto 60 oder 30 Minuten. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Einzelsessions können innerhalb der ersten zwei Trainings an ein Abo angerechnet werden.
3. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen
Der Gesundheitsfragebogen mit Kundenangaben zu aktuellem Gesundheitszustand und Zielsetzungen ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und KRAFTACT zu informieren, falls sich im Verlauf etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.
4. Datenschutz
Jegliche erhobenen persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden absolut vertraulich behandelt. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei einem Abonnement ist der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 10 Tage nach Antritt des ersten Trainings zu überweisen oder bar zu bezahlen. Einzellektionen werden am Tag des Bezugs bar bezahlt soweit nichts anderes vereinbart wird. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. 20km Weg. Ausser Rayon werden Fahrtspesen von CHF 1.00/km verrechnet.
6. Haftung und Versicherung
Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die der Kunde im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von KRAFTACT erleidet, ist ausgeschlossen. Damit zusammenhängende Forderungen können bei KRAFTACT nicht geltend gemacht werden.
7. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zum Personal Training oder anderer Dienstleistungen erfolgt telefonisch, mündlich, oder schriftlich per Mail. Der jeweilige Abonnementsvertrag ist nach gegenseitigem Unterzeichnen, respektive nach dem unterzeichnen des Gesundheitsfragebogens und mit Beginn des Personal Trainings oder der jeweiligen Dienstleistung rechtskräftig und nicht auf andere Kunden übertragbar. Der Kunde erklärt damit die Anerkennung der vorliegenden AGB.
8. Abmeldungen von Terminen
Der Kunde hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings oder einer anderen Dienstleistung von dieser kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich und unabhängig von der Inanspruchnahme der Dienstleistung ist der volle Betrag an KRAFTACT zu entrichten. Die Dienstleistung kann allerdings nach Absprache insgesamt an eine andere Person abgetreten werden. Bei Verspätung des Kunden besteht kein Anrecht auf Kompensation der Dienstleistung. KRAFTACT behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
9. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall
Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr genutzt werden, so besteht nach vorweisen eines Arztzeugnisses die Möglichkeit, die Dienstleistung später innerhalb der regulären Laufzeit des Abos zu beziehen oder nach Absprache an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Einzeldienstleistungen oder Abonnemente rückerstattet.
10. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit
Bei vorübergehenden Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
11. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden
Werden die Dienstleistungen von KRAFTACT nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zürich ist ausschliesslicher Gerichtsstand. Der Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht.
Andelfingen, April 2015